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Trinkwasserverordnung und KTW – Leitlinie:

Wer eine Trinkwasserschlauch­leitung installiert, trägt für die Auswahl der richtigen Produk­te die Verantwortung. Denn nicht jeder „Wasserschlauch“ hat Trinkwasserqualität, nicht jeder Kupplungsanschluss ist trinkwassergeeignet. Wenn es um Trinkwasser geht, gel­ten in Deutschland zu Recht strenge Bestimmungen. Mag sein, dass Verordnungen eine Sache sind, ihre Umsetzung eine andere. Klar ist: Guter Wille reicht nicht aus, und Unkenntnis schützt auch hier nicht vor den Konsequenzen – zum Beispiel der behörd­lichen Schließung eines Ge­tränkestandes. 

Mit der Verordnung im Reinen

Warum sollten zum Beispiel auf Volks­festen niedrigere Trinkwasserstandards gelten als in Restaurants? Die neue Trinkwasserverord­nung sorgt dafür, dass auch in Bierzelten, an Getränke­ständen und überall da, wo zum Beispiel Gläser oder Geschirr mit Wasser gespült werden, niemandem der Appetit vergeht. Der Bürger hat einen An­spruch auf Trinkwasser anstatt Gammelwasser.

Der Staat hat diesen An­spruch mit Verordnungen Gültigkeit verschafft – jetzt müssen die Veranstalter – respektive der event ,- und aqualogistiker ihn umsetzen.

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Auf der sicheren Seite ist man mit der DVGW-Zertifizierung, erkenn­bar an der Einprägung „DVGW- zertifiziert“ und ggf. der Zertifi­zierungsnummer. Einprägungen wie „DVGW-geprüft“ oder „Ge­prüfte Qualität“ sagen dagegen wenig aus. Allgemein gilt: Die Schlauch­leitungen müssen so beschaf­fen sein, daß ihre Wirkungs­weise und Haltbarkeit durch die bei üblichem Betrieb auf­tretenden mechanischen, che­mischen und thermischen Be­anspruchungen innerhalb der Nutzungsdauer nicht beein­trächtigt werden.Diese Nut­zungsdauer ist jedenfalls so­wohl durch die „Produktle­benszeit“ als auch durch die begrenzte Einsatzzeit be­schränkt. Wichtig ist daher auch, bei der Außerbetriebnahme mobile Schläuche gründlich zu spülen, eventuell zu desinfizieren, sie vollständig zu entleeren und hygienisch einwandfrei zu lagern, damit eine Kontamination ausge­schlossen ist.

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Der Technische Handel hat die richtige Qualität

Die örtlichen Technischen Händler haben in der Regel ein umfassendes Schlauch- und Armaturenprogramm auf Lager. Ihre Adressen findet man unter:
www.vth-verband.de.

Ebenso können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich habe als aqualogistiker und eventlogistiker die notwendigen Kenntnisse, das „Know-How“ und auf die Richtlinien und Gesetze sensibilisiertes Personal, dass ihnen den Genuss von Speisen und Getränken zu einem Genuß werden lässt!

Fazit: Ohne nachhaltige Sensibilisierung, Schulung und Überwachung aller Beteiligten ist der Griff zum Glas auf dem Volksfest für den Festbesu­cher nicht immer appetitlich. Für den Schausteller wird es, wenn ihm das Gesundheits­amt vor oder mitten auf dem Fest „den Hahn abdreht“, zum finanziellen Fiasko.

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Weitere Informationen

VTH-Fachgruppe „Schlauch- und Armaturentechnik“ (SAT)

www.vth-sat.de

DVGW Deutsche Vereini­gung des Gas- und Was­serfaches e.V. (Bonn) – Regelwerk Technische Regel Arbeitsblätter W 270 (als Entwurf März 2007 erschienen, Veröffentlichung noch 2007 geplant) VP 549 und VP 550.

www.dvgw.de

UBA Umweltbundesamt Berlin – KTW-Leitlinie
www.umweltbundesamt.de

Trinkwasserverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html

DIN 50930/6
www.din.de

http://aqualogistiker.de

http://aquamanagement.de

http://eventlogistiker.de

http://trinkwasserschlauchverleih.de

Strengere Prüfung für Schläuche

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Diese Unkenntnis ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Stadtwerke wissen natürlich, welche Schläuche sie als Not­wasserleitungen einsetzen kön­nen. Aber zum Beispiel die Aus­richter und Betreiber eines Stra­ßenfestes wissen oft einfach nicht, was sie machen sollen. Welche Armaturen und welche Schläuche erfüllen denn nun die Anforderungen, welche nicht mehr? Lebensmittelschläuche sind keine Trinkwasserschläu­che – dürfen sie trotzdem ein­gesetzt werden? Wer prüft diese Schlauchleitungen, und wenn ja, wo und wie? Welche Behörde ist eigentlich zustän­dig? Wo gibt es zertifizierte Schlauchleitungen, woran kann der Betreiber/Nutzer sie erken­nen? Erfüllt eine Trinkwasser­schlauchleitung auch nach län­gerem Stillstand noch die Anfor­derungen? Wenn nein, wer prüft das? Wer nimmt die Wartung vor und sorgt für fach­gerechte Reinigung, Desinfektion, Trock­nung und den Ver­schluss mit Kappen? Wer überwacht die ganze Sache und trägt ggf. die Schuld? Wer ist am Ende der Gelackmeierte?

Was sich ändert

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Der Staat nimmt das Thema sehr ernst – und hat die Latte hoch gehängt. Trinkwasser hat in Deutschland eine sehr hohe Qualität. Was die kommuna­len Wasserversorger ins Leitungsnetz bringen, kann sich nach Ansicht vieler  Lebensmittelchemiker nicht nur mit Mineralwässern in Flaschen messen, sondern ist häufig noch weniger kontaminiert. Diese Reinheit muss seit Einführung der novellierten Trinkwasserverord­nung nicht mehr am Trinkwas­seranschluss gemessen werden, sondern am Ende der Schlauch­leitung. Das „macht“ Sinn, denn auch am Ende der Schlauchlei­tung muss Trinkwasserqualität herauskommen. Die Leitlinie muss man nicht im Wortlaut kennen. Aber man muss  wissen, dass es sie gibt, dass sie gilt und wen man dazu befragen kann. Die Materie ist – zugegeben – schwierig und „trocken“. Aber schließlich gibt es dafür Fachleute beim Technischen Handel. Die wis­sen: Die seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.2003 geltenden stren­gen Auflagen der Trinkwasser­verordnung (TrinkwV 2001) ver­langten im Rahmen der KTW (Kunststoffe + Trinkwasser­empfehlungen des Umwelt­bundesamtes (UBA) die KTW- Kategorie „A“ anfangs nur für Rohrleitungen bis zum Wasserhahn. Seit Mai 2005 galten sie auch für Rohre und Schläuche aus Kunststoff, Schläu­che für den zeitwei­ligen Transport von Trinkwasser sowie Schläuche in der Hausinstallation (außer Wasch- und Spülmaschinenan­schlüsse). Diese Schläuche sind also in die Produkt- gruppe „Rohr“ (früher KTW- „A“) ein­gestuft. So wird es auch Vorbildlich. in der Benrather neuen KTW-Leitlinie des UBA nach­zulesen sein. Diese Leitlinie unterscheidet folgen­de Produktgrup­pen:

  • Rohre (früher KTW-Kategorie „A“)
  • Ausrüstungen (früher KTW- Kategorie „C“)
  • Dichtungen (früher KTW- Kategorie „D1″ und „D2″)
  • Behälter (früher KTW-Kategorie „B“)

Das heißt also: An Rohre und die ge­nannten Schläuche werden die strengsten Anforderungen gestellt. Dabei muss man wissen: Die neue KTW-Leitlinie des UBA gilt aus­schließlich für Kunststoffwerk­stoffe. Für Gummiwerkstoffe ist eine solche Leitlinie derzeit noch in Vorbereitung. Es steht aber heute schon fest, dass Gummischläuche die An­forderungen der KTW-Leitlinie „Rohre“ nicht erfüllen können. Sie verlangt eine hohe Quali­tät für alle Komponenten der Schlauchleitung, für die Armatur (siehe DIN 50930/6 und DVGW- Prüfungsgrundlage VP 550) ebenso wie für den Schlauch.

Was heißt das in der Praxis?

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Eine Qualität, die zum Beispiel vom Gesundheitsamt geprüft wird. Auch wenn das voraus­sichtlich in der Praxis nicht immer zu 100% umgesetzt wird – klar ist: Immer mehr Gesundheitsämter, Wasserver­sorgungsunternehmen und Umweltmediziner verlangen konsequent die Einhaltung der einschlägi­gen Vorschrif­ten. Das heißt: Trinkwasser­schläuche müs­sen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 (auf mikrobielle Un­bedenklichkeit von Werkstoffen und Produkten im Trinkwasser­bereich) und nach KTW-Leit- linie „Rohre“ geprüft werden (und zwar am kompletten Schlauch und nicht nur an einem Plattenmuster des verwendeten Seelenma­terials).Das muss ggf. auch nachgewiesen werden, wes­halb sich der Verwender die Zertifikate aushändigen lassen sollte. Bei Sonneneinwirkung erwärmt sich das Trinkwasser im Schlauch auf mehr als +40°C, weshalb der DVGW auch fordert, daß Trinkwasser­schläuche einem Temperatur­bereich von -20 bis +65°C standhalten. Eine Warmwas­serprüfung +60°C wird aller­dings selbst in der neuen Prüf­grundlage VP 549 des DVGW nicht verlangt, obwohl bestimmte Schläuche auch diese Anforde­rung bereits erfolgreich erfüllen. Nicht alle Schläuche erfüllen die an sie gestellten Anforde­rungen! Beim Technischen Handel aber gab es frühzeitig Trinkwasserschläuche von verschiedenen Herstellern, die diese Bezeichnung verdienen und den hohen Hygieneanfor­derungen der KTW-Empfehlung Kategorie „A“ sowie dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 entsprechen, damit alle An­forderungen an einen ge­schmacks- und geruchsneu­tralen Schlauch erfüllen und unerwünschtes Mikrobenwachs­tum verhindern.Auch für die Teile der Armatu­ren, die mit Trinkwasser in Be­rührung kommen, gelten stren­ge Anforderungen, die in der DIN 50 930/6 geregelt sind. Sie dürfen die Trinkwasserqualität im Sinne der Trinkwasserver­ordnung nicht nachteilig verän­dern. Auch hier hat der DVGW eine neue Prüfgrundlage ge­schaffen, die VP 550. Daß diese Komponenten der Trink­ wasserleitung allen Anforde­rungen entsprechen, ist bei Trinkwasser- armaturen von verantwortlichen Her- stellern selbstverständlich, nicht aber unbedingt bei billigen Messing­qualitäten aus Fernost.