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Trinkwasserverordnung und KTW – Leitlinie:
Wer eine Trinkwasserschlauchleitung installiert, trägt für die Auswahl der richtigen Produkte die Verantwortung. Denn nicht jeder „Wasserschlauch“ hat Trinkwasserqualität, nicht jeder Kupplungsanschluss ist trinkwassergeeignet. Wenn es um Trinkwasser geht, gelten in Deutschland zu Recht strenge Bestimmungen. Mag sein, dass Verordnungen eine Sache sind, ihre Umsetzung eine andere. Klar ist: Guter Wille reicht nicht aus, und Unkenntnis schützt auch hier nicht vor den Konsequenzen – zum Beispiel der behördlichen Schließung eines Getränkestandes.
Mit der Verordnung im Reinen
Warum sollten zum Beispiel auf Volksfesten niedrigere Trinkwasserstandards gelten als in Restaurants? Die neue Trinkwasserverordnung sorgt dafür, dass auch in Bierzelten, an Getränkeständen und überall da, wo zum Beispiel Gläser oder Geschirr mit Wasser gespült werden, niemandem der Appetit vergeht. Der Bürger hat einen Anspruch auf Trinkwasser anstatt Gammelwasser.
Der Staat hat diesen Anspruch mit Verordnungen Gültigkeit verschafft – jetzt müssen die Veranstalter – respektive der event ,- und aqualogistiker ihn umsetzen.
Auf der sicheren Seite ist man mit der DVGW-Zertifizierung, erkennbar an der Einprägung „DVGW- zertifiziert“ und ggf. der Zertifizierungsnummer. Einprägungen wie „DVGW-geprüft“ oder „Geprüfte Qualität“ sagen dagegen wenig aus. Allgemein gilt: Die Schlauchleitungen müssen so beschaffen sein, daß ihre Wirkungsweise und Haltbarkeit durch die bei üblichem Betrieb auftretenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen innerhalb der Nutzungsdauer nicht beeinträchtigt werden.Diese Nutzungsdauer ist jedenfalls sowohl durch die „Produktlebenszeit“ als auch durch die begrenzte Einsatzzeit beschränkt. Wichtig ist daher auch, bei der Außerbetriebnahme mobile Schläuche gründlich zu spülen, eventuell zu desinfizieren, sie vollständig zu entleeren und hygienisch einwandfrei zu lagern, damit eine Kontamination ausgeschlossen ist.
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Der Technische Handel hat die richtige Qualität
Die örtlichen Technischen Händler haben in der Regel ein umfassendes Schlauch- und Armaturenprogramm auf Lager. Ihre Adressen findet man unter:
www.vth-verband.de.
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Ebenso können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich habe als aqualogistiker und eventlogistiker die notwendigen Kenntnisse, das „Know-How“ und auf die Richtlinien und Gesetze sensibilisiertes Personal, dass ihnen den Genuss von Speisen und Getränken zu einem Genuß werden lässt!
Fazit: Ohne nachhaltige Sensibilisierung, Schulung und Überwachung aller Beteiligten ist der Griff zum Glas auf dem Volksfest für den Festbesucher nicht immer appetitlich. Für den Schausteller wird es, wenn ihm das Gesundheitsamt vor oder mitten auf dem Fest „den Hahn abdreht“, zum finanziellen Fiasko.
Weitere Informationen
VTH-Fachgruppe „Schlauch- und Armaturentechnik“ (SAT)
DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (Bonn) – Regelwerk Technische Regel Arbeitsblätter W 270 (als Entwurf März 2007 erschienen, Veröffentlichung noch 2007 geplant) VP 549 und VP 550.
UBA Umweltbundesamt Berlin – KTW-Leitlinie
www.umweltbundesamt.de
Trinkwasserverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html
DIN 50930/6
www.din.de
http://trinkwasserschlauchverleih.de
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Strengere Prüfung für Schläuche
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Diese Unkenntnis ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Stadtwerke wissen natürlich, welche Schläuche sie als Notwasserleitungen einsetzen können. Aber zum Beispiel die Ausrichter und Betreiber eines Straßenfestes wissen oft einfach nicht, was sie machen sollen. Welche Armaturen und welche Schläuche erfüllen denn nun die Anforderungen, welche nicht mehr? Lebensmittelschläuche sind keine Trinkwasserschläuche – dürfen sie trotzdem eingesetzt werden? Wer prüft diese Schlauchleitungen, und wenn ja, wo und wie? Welche Behörde ist eigentlich zuständig? Wo gibt es zertifizierte Schlauchleitungen, woran kann der Betreiber/Nutzer sie erkennen? Erfüllt eine Trinkwasserschlauchleitung auch nach längerem Stillstand noch die Anforderungen? Wenn nein, wer prüft das? Wer nimmt die Wartung vor und sorgt für fachgerechte Reinigung, Desinfektion, Trocknung und den Verschluss mit Kappen? Wer überwacht die ganze Sache und trägt ggf. die Schuld? Wer ist am Ende der Gelackmeierte?
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Was sich ändert
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Der Staat nimmt das Thema sehr ernst – und hat die Latte hoch gehängt. Trinkwasser hat in Deutschland eine sehr hohe Qualität. Was die kommunalen Wasserversorger ins Leitungsnetz bringen, kann sich nach Ansicht vieler Lebensmittelchemiker nicht nur mit Mineralwässern in Flaschen messen, sondern ist häufig noch weniger kontaminiert. Diese Reinheit muss seit Einführung der novellierten Trinkwasserverordnung nicht mehr am Trinkwasseranschluss gemessen werden, sondern am Ende der Schlauchleitung. Das „macht“ Sinn, denn auch am Ende der Schlauchleitung muss Trinkwasserqualität herauskommen. Die Leitlinie muss man nicht im Wortlaut kennen. Aber man muss wissen, dass es sie gibt, dass sie gilt und wen man dazu befragen kann. Die Materie ist – zugegeben – schwierig und „trocken“. Aber schließlich gibt es dafür Fachleute beim Technischen Handel. Die wissen: Die seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.2003 geltenden strengen Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) verlangten im Rahmen der KTW (Kunststoffe + Trinkwasserempfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) die KTW- Kategorie „A“ anfangs nur für Rohrleitungen bis zum Wasserhahn. Seit Mai 2005 galten sie auch für Rohre und Schläuche aus Kunststoff, Schläuche für den zeitweiligen Transport von Trinkwasser sowie Schläuche in der Hausinstallation (außer Wasch- und Spülmaschinenanschlüsse). Diese Schläuche sind also in die Produkt- gruppe „Rohr“ (früher KTW- „A“) eingestuft. So wird es auch Vorbildlich. in der Benrather neuen KTW-Leitlinie des UBA nachzulesen sein. Diese Leitlinie unterscheidet folgende Produktgruppen:
- Rohre (früher KTW-Kategorie „A“)
- Ausrüstungen (früher KTW- Kategorie „C“)
- Dichtungen (früher KTW- Kategorie „D1″ und „D2″)
- Behälter (früher KTW-Kategorie „B“)
Das heißt also: An Rohre und die genannten Schläuche werden die strengsten Anforderungen gestellt. Dabei muss man wissen: Die neue KTW-Leitlinie des UBA gilt ausschließlich für Kunststoffwerkstoffe. Für Gummiwerkstoffe ist eine solche Leitlinie derzeit noch in Vorbereitung. Es steht aber heute schon fest, dass Gummischläuche die Anforderungen der KTW-Leitlinie „Rohre“ nicht erfüllen können. Sie verlangt eine hohe Qualität für alle Komponenten der Schlauchleitung, für die Armatur (siehe DIN 50930/6 und DVGW- Prüfungsgrundlage VP 550) ebenso wie für den Schlauch.
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Was heißt das in der Praxis?
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Eine Qualität, die zum Beispiel vom Gesundheitsamt geprüft wird. Auch wenn das voraussichtlich in der Praxis nicht immer zu 100% umgesetzt wird – klar ist: Immer mehr Gesundheitsämter, Wasserversorgungsunternehmen und Umweltmediziner verlangen konsequent die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Das heißt: Trinkwasserschläuche müssen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 (auf mikrobielle Unbedenklichkeit von Werkstoffen und Produkten im Trinkwasserbereich) und nach KTW-Leit- linie „Rohre“ geprüft werden (und zwar am kompletten Schlauch und nicht nur an einem Plattenmuster des verwendeten Seelenmaterials).Das muss ggf. auch nachgewiesen werden, weshalb sich der Verwender die Zertifikate aushändigen lassen sollte. Bei Sonneneinwirkung erwärmt sich das Trinkwasser im Schlauch auf mehr als +40°C, weshalb der DVGW auch fordert, daß Trinkwasserschläuche einem Temperaturbereich von -20 bis +65°C standhalten. Eine Warmwasserprüfung +60°C wird allerdings selbst in der neuen Prüfgrundlage VP 549 des DVGW nicht verlangt, obwohl bestimmte Schläuche auch diese Anforderung bereits erfolgreich erfüllen. Nicht alle Schläuche erfüllen die an sie gestellten Anforderungen! Beim Technischen Handel aber gab es frühzeitig Trinkwasserschläuche von verschiedenen Herstellern, die diese Bezeichnung verdienen und den hohen Hygieneanforderungen der KTW-Empfehlung Kategorie „A“ sowie dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 entsprechen, damit alle Anforderungen an einen geschmacks- und geruchsneutralen Schlauch erfüllen und unerwünschtes Mikrobenwachstum verhindern.Auch für die Teile der Armaturen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, gelten strenge Anforderungen, die in der DIN 50 930/6 geregelt sind. Sie dürfen die Trinkwasserqualität im Sinne der Trinkwasserverordnung nicht nachteilig verändern. Auch hier hat der DVGW eine neue Prüfgrundlage geschaffen, die VP 550. Daß diese Komponenten der Trink wasserleitung allen Anforderungen entsprechen, ist bei Trinkwasser- armaturen von verantwortlichen Her- stellern selbstverständlich, nicht aber unbedingt bei billigen Messingqualitäten aus Fernost.
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